Internet-Portal "Gute Geschäfte" geht online
Marktplätze für Unternehmen und Gemeinnützige
(Bertelsmann Stiftung). Die Bertelsmann Stiftung überträgt die in den Niederlanden mit viel Erfolg durchgeführte Marktplatz-Methode auf Deutschland. Auf einem solchen Marktplatz werden "Gute Geschäfte" getätigt: Unternehmen und Gemeinnützige können hier neue soziale Partnerschaften eingehen.
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In den Niederlanden wird sie bereits mit viel Erfolg angewandt: Die "Marktplatz-Methode" bringt gemeinnützige Organisationen und Wirtschaftsunternehmen für einige Stunden an einem Ort zusammen. Dort finden sich wie auf einem Markt nach Unterstützung Suchende und die entsprechenden Anbieter zusammen und vereinbaren "gute Geschäfte". Die Vereinbarungen fallen dabei mannigfaltig aus, weil sowohl die gemeinnützigen Organisationen und ihre Anfragen als auch die beteiligten Unternehmen mit ihrer Größe, Mitarbeiterzahl, Kompetenzen und Ressourcen unterschiedlich sind.
Drei Beispiele:
- Ein lokaler Erste-Hilfe-Club sucht Trainingsräume, die ihm ein Unternehmen zur Verfügung stellt; dafür erhalten dessen Mitarbeiter unentgeltlich ein Sanitäter-Training.
- Eine EDV-Firma spendet seine nicht mehr benötigten Computer einem Nachbarschaftszentrum.
- Eine Kommunikationsagentur hilft einer Patientenorganisation bei der Neugestaltung ihres Mitgliedermagazins.
Die Bertelsmann Stiftung will mit der Übertragung dieser niederländischen Anbahnungsmethode einen Beitrag zu einer besseren Infrastruktur für soziale Partnerschaften liefern. In drei Pilotprojekten erproben und evaluieren die Städte Frankfurt/Main (BüroAktiv Frankfurt), Kassel (FreiwilligenZentrum Kassel) und Jena (Bürgerstiftung ZwischenRAUM) diese Methode. Anfang 2007 werden die gesammelten Erfahrungen in Form eines Leitfadens zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu den Marktplätzen, Termine und Materialien finden Sie auf der Homepage "Gute Geschäfte - Marktplatz für Unternehmen und Gemeinnützige".
Foto: Marktplatz in Jena, 27. September: Unternehmer und Gemeinnützige feiern
(Mittwoch, 18.10.)
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