Fünf Jahre nach dem Mord
Gedenken an Hatun Sürücü
Berlin (epd). Mit Kranzniederlegungen und Gedenkstunden ist in Berlin an den sogenannten "Ehrenmord" an Hatun Sürücü vor fünf Jahren erinnert worden. Zu einer Trauerkundgebung mit Bezirksbürgermeister Ekkehard Band (SPD) fanden sich am Tatort an einer Bushaltestelle wie schon in den Vorjahren mehrere Dutzend Menschen ein. Die 23-jährige Deutschtürkin war dort am 7. Februar 2005 wegen ihres westlichen Lebensstils von einem Bruder mit drei Kopfschüssen getötet worden.
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| Gedenktafel für Hatun Sürücü, Ecke Oberlandstrasse / Oberlandgarten |
Sürücü sei ein Opfer geworden, das nicht in Vergessenheit geraten dürfe, erklärten der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg sowie die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes". Um Zwangsverheiratung und Gewalt gegen Frauen wirksam entgegenzutreten, seien Konzepte notwendig, die die muslimischen Gemeinschaften aktiv und verantwortlich einbezögen.
Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus forderte den Senat auf, die Hilfe für betroffene Frauen zu verstärken und die versprochenen Beratungs- und Aufklärungsangebote in Schulen und Freizeiteinrichtungen zu schaffen. Bereits im Vorfeld hatte es Berlins Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, als ein zentrales Anliegen des Senates bezeichnet, dass alle Mädchen und Frauen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft oder religiösen Überzeugung ihr Leben nach eigenen Vorstellungen und frei von Gewalt gestalten können.
Zwischen der alleinerziehenden Mutter Sürücü und ihrer strenggläubigen muslimischen Familie war es vor ihrer Ermordung unter anderem wegen ihrer Flucht aus einer Zwangsheirat über Jahre hinweg zu erheblichen Spannungen gekommen. Für die Tat, die eine bundesweite Debatte über Versäumnisse in der Integrationspolitik und "Ehrenmorde" ausgelöst hatte, wurde ihr Bruder Ayhan zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die beiden älteren Brüder, Alpaslan und Mutlu, sprach das Landgericht aus Mangel an Beweisen frei, was der Bundesgerichtshof allerdings 2007 aufhob. Zu der angeordneten Neuauflage des Prozesses ist es bislang nicht gekommen, da die Angeklagten mittlerweile in der Türkei leben. Die dortigen Behörden lehnen die Auslieferung ab, da die beiden die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
Foto: Wikipedia, Tilman Hausherr
(Sonntag, 07.02.)
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