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Andacht und Mahnwache

Bündnis gegen Zwangsheirat erinnert an Hatin Sürücü

Berlin (epd). Zum fünften Jahrestag der Ermordung der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü am 7. Februar in Berlin hat das "Bündnis gegen Rassismus, Zwangsheirat und Verbrechen im Namen der Ehre" zum gemeinsamen Gedenken aufgerufen. «Mit der Erinnerung an sie soll die öffentliche Aufmerksamkeit für die Probleme von jungen Mädchen und Frauen in ähnlichen Situationen wachgehalten werden», schreiben die Initiatoren, zu denen auch die Frauenrechtsorgansation Terre des Femmes gehört.


Bild zur Nachricht
Terre des femmes-Mahnwache zum 4. Todestag von Hatun Sürücü. Foto © Mathias Bartsch

Das «Bündnis gegen Rassismus, Zwangsheirat und Verbrechen im Namen der Ehre», an dem auch die evangelische Kirche beteiligt ist, lädt für Samstag zu einer Andacht in die Nikolaikirche in Berlin-Spandau ein. Danach ist eine Mahnwache geplant. Am Sonntag soll auf dem Landschaftsfriedhof von Gatow an Sürücüs Grab einer Gedenkstunde stattfinden.

«Mit der Erinnerung an sie soll die öffentliche Aufmerksamkeit für die Probleme von jungen Mädchen und Frauen in ähnlichen Situationen wachgehalten werden», schreiben die Initiatoren. «Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und die Unverletzbarkeit ihrer Würde sind ein immer wieder einzuforderndes demokratisches Grundrecht», hieß es weiter. Zwangsheirat und Verbrechen im Namen der Ehre seien keine Familienangelegenheit.

Die damals 23-jährige Sürücü war an einer Bushaltestelle in der Nähe ihrer Wohnung in Berlin-Tempelhof mit drei Kopfschüssen ermordet worden. Zwischen der jungen, alleinerziehenden Mutter des damals vierjährigen Can und ihrer strenggläubigen muslimischen Familie war es wegen ihres westlichen Lebensstils über Jahre hinweg zu erheblichen Spannungen gekommen.

Für die Tat, die eine bundesweite Debatte über Versäumnisse in der Integrationspolitik sowie über Zwangsheirat und «Ehrenmorde» ausgelöst hatte, wurde ihr Bruder Ayhan zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Die beiden älteren Brüder, Alpaslan und Mutlu, sprach das Gericht aus Mangel an Beweisen frei.


(Donnerstag, 04.02.)

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