Andacht und Mahnwache
Bündnis gegen Zwangsheirat erinnert an Hatin Sürücü
Berlin (epd). Zum fünften Jahrestag der Ermordung der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü am 7. Februar in Berlin hat das "Bündnis gegen Rassismus, Zwangsheirat und Verbrechen im Namen der Ehre" zum gemeinsamen Gedenken aufgerufen. «Mit der Erinnerung an sie soll die öffentliche Aufmerksamkeit für die Probleme von jungen Mädchen und Frauen in ähnlichen Situationen wachgehalten werden», schreiben die Initiatoren, zu denen auch die Frauenrechtsorgansation Terre des Femmes gehört.
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| Terre des femmes-Mahnwache zum 4. Todestag von Hatun Sürücü. Foto © Mathias Bartsch |
Das «Bündnis gegen Rassismus, Zwangsheirat und Verbrechen im Namen der Ehre», an dem auch die evangelische Kirche beteiligt ist, lädt für Samstag zu einer Andacht in die Nikolaikirche in Berlin-Spandau ein. Danach ist eine Mahnwache
geplant. Am Sonntag soll auf dem Landschaftsfriedhof von Gatow an
Sürücüs Grab einer Gedenkstunde stattfinden.
«Mit der Erinnerung an sie soll die öffentliche Aufmerksamkeit für
die Probleme von jungen Mädchen und Frauen in ähnlichen Situationen
wachgehalten werden», schreiben die Initiatoren. «Das
Selbstbestimmungsrecht von Frauen und die Unverletzbarkeit ihrer
Würde sind ein immer wieder einzuforderndes demokratisches
Grundrecht», hieß es weiter. Zwangsheirat und Verbrechen im Namen der
Ehre seien keine Familienangelegenheit.
Die damals 23-jährige Sürücü war an einer Bushaltestelle in der
Nähe ihrer Wohnung in Berlin-Tempelhof mit drei Kopfschüssen ermordet
worden. Zwischen der jungen, alleinerziehenden Mutter des damals
vierjährigen Can und ihrer strenggläubigen muslimischen Familie war
es wegen ihres westlichen Lebensstils über Jahre hinweg zu
erheblichen Spannungen gekommen.
Für die Tat, die eine bundesweite Debatte über Versäumnisse in der
Integrationspolitik sowie über Zwangsheirat und «Ehrenmorde»
ausgelöst hatte, wurde ihr Bruder Ayhan zu einer Jugendstrafe von
neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Die beiden älteren Brüder,
Alpaslan und Mutlu, sprach das Gericht aus Mangel an Beweisen frei.
(Donnerstag, 04.02.)
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