Hilfe für Haiti
DZI veröffentlicht Liste mit seriösen Helfern
Berlin (epd). Nach dem Erdbeben in Haiti warnen Experten vor unseriösen Spendenaufrufen. Bei Katastrophen tauchten leider «Trittbrettfahrer» auf, die nicht über die nötige Kompetenz verfügten, um wirksam helfen zu können, teilte das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) mit. Besonders bei Ketten-E-Mails und Internet-Aufrufen sei Vorsicht geboten. Das DZI hat auf seiner Internetseite vertrauensvolle Organisationen aufgelistet, die Hilfe in Haiti leisten.
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Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) empfiehlt Spenden nach der Devise «Kompetenz hat Vorrang». Misstrauen sei auch dann angebracht, wenn der Spendenaufruf zwar viele Emotionen wecke, aber wenig konkrete Informationen über die geplanten Hilfsmaßnahmen enthalte. Es komme immer wieder vor, dass
Spenden in der Verwaltung versickerten oder für Privatzwecke
unterschlagen würden, teilten die Berliner Experten mit.
Hilfsorganisationen müssen den Angaben zufolge Ortskenntnisse und
gute Kontakte zu örtlichen Behörden und anderen Hilfswerken besitzen.
Außer bei besonderen Katastrophen sollten Spenden ohne
Verwendungszweck überwiesen werden. Sonst seien die Organisationen
bei unvorhergesehenen Notlagen stark eingeschränkt. Geldspenden seien
in der Regel sinnvoller als Sachspenden.
Auf seiner Internetseite listet das Institut Organisationen auf,
die um Spenden für Haiti werben und dem Spenden-Siegel als
vertrauenswürdig eingestuft wurden. Das DZI rät zwar nicht von
Organisationen ohne Spenden-Siegel ab, will mit der Liste aber nach
eigenen Angaben die Orientierung erleichtern.
Unterdessen rufen einige Hilfsorganisationen zu Spenden per Handy
auf. Man schickt eine SMS an die Nummer 81190. Sie kostet 5,00 Euro
zuzüglich der normalen SMS-Gebühr. Davon gehen nach Angaben der
spendino GmbH 4,83 Euro an Hilfswerke: Wer das Kennwort BEBEN sendet,
spendet an die «Diakonie Katastrophenhilfe». Mit dem Kennwort HAITI
erreicht man die «Aktion Deutschland Hilft».
Internet: www. dzi.de
(Donnerstag, 14.01.)
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